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Anbieten von Werbeblockern im Internet zulässig

Am Donnerstag verkündete der Bundesgerichtshof (BGH): Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden. Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab.

Werbeblocker gefährdeten das digitale Presseangebot im Internet, argumentierte Springer in der Verhandlung mit besorgten Blick auf die Fianzierung ihrer Online-Angebote via Werbeanzeigen. Dennoch - Springer habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht.

Das Unternehmen Eyeo freut das Urteil. Eyeo bietet seinen Nutzern kostenlos einen Werbeblocker an. Damit werden alle aggressiven Werbeanzeigen, die in einer sogenannten Blacklist aufgenommen sind, herausgefiltert. Aber gibt es auch das Gegenstück - eine entsprechende Whitelis. Unternehmen können für die Aufhebung der Sperre zahlen um darin aufgenommen zu werden. Allerdings findet nur nicht-aggressive Werbung einen Platz in dieser Liste. Amüsant ist, dass sich der Werbeblocker Eyeo wiederum aus diesen Einnahmen finanziert. 

Das Oberlandesgericht Köln hatte in dem Angebot der Whitelist eine aggressive Geschäftspraxis gesehen und diese Entsperrungsmöglichkeit dem Werbeblocker-Anbieter untersagt. Dem folgte der BGH nicht und widersprach.

Herzlichen Glückwunsch an Till Faida, CEO des Adblock-Anbieters Eyeo

@CCBieling

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